Profitieren Sie vom Erfolg der Dachkampagne "Natürlich Holz"
Das Logo "Natürlich Holz" wurde Ende 2001 erfolgreich als Werbekonstante im Marketing für Holz eingeführt. Bereits ein Jahr später war das Zeichen schon 25% der Bevölkerung bekannt!
Umfragen im Jahr 2002 zufolge wurde dem Zeichen "Natürlich Holz" darüber hinaus "Modernität" und "Einprägsamkeit" bescheinigt. Das Zeichen wird seit 2001 konstant eingesetzt, die Einsatzgebiete wurden und werden konsequent erweitert.
Mittlerweile sind beispielsweise auch alle Informations- und Werbemittel mit dem Zeichen versehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ermuntern, sich der erfolgreich laufenden Dachkampagne
"Natürlich Holz "anzuschließen, das gleichnamige Zeichen aktiv zu nutzen und damit die hohe
Wiedererkennung des Zeichens für eigene Werbezwecke zu nutzen.
1. Vergabe des Zeichens
Der Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft (Holzabsatzfonds) mit Sitz in Bonn, gibt allen interessierten
Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Institutionen der deutschen Forst- und Holzwirtschaft die Möglichkeit, das
Werbezeichen "Natürlich Holz" für werbliche Zwecke nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen zu nutzen. Mit Nutzung
des Zeichens "Natürlich Holz" erkennt der Zeichennutzer die nachstehenden Bedingungen der Zeichennutzung an.
2. Zeichennutzung
a) Der Holzabsatzfonds führt Maßnahmen der Absatzförderung zu Gunsten des Absatzes von Holz und Holzprodukten durch und
bedient sich hierzu des vorstehenden Zeichens. Er setzt das Zeichen u. a. als Werbekonstante ein, unter die ein Großteil seiner
Marketingmaßnahmen gegenüber dem Verbraucher gestellt wird, insbesondere in den Bereichen Werbung, Öffentlichkeitsarbeit,
Messen und Ausstellungen. Der Holzabsatzfonds verwendet das Zeichen im In- und Ausland. Durch die Nutzung des
Zeichens durch Dritte darf der Holzabsatzfonds in seiner Eigennutzung in keiner Weise gehindert werden. Sollte es im Einzelfall
zu Konfliktsituationen aus tatsächlichen, markenrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen kommen, gehen die Interessen
des Holzabsatzfonds immer vor.
b) Die Gestaltungsrichtlinie zum Zeichen "Natürlich Holz" legt verbindlich fest, wie das Zeichen benutzt werden darf. Dies gilt insbesondere auch für die Größenverhältnisse, die proportional nicht verändert werden dürfen.
Gestaltungsrichtlinie:
Das Zeichen besteht aus der Wortmarke "Natürlich Holz" und dem Claim "Allem gewachsen." Die Kombination beider Elemente wird empfohlen. Das Zeichen kann ohne Claim genutzt werden. Es darf jedoch nicht um individuelle Aussagen ergänzt werden.
Die Farbgestaltung des Zeichens ist verbindlich. Das Wort "Natürlich" erscheint immer grün, "Holz" in Gelb bzw. Weiß, der Claim "Allem gewachsen." in Schwarz. Das Zeichen darf negativ ausschließlich auf gelbem Hintergrund verwendet werden.
Maße in mm

Gelb = HKS 5K
Pantone 109U (für Druck auf ungestrichenem Papier)
Pantone 1235C (für Druck auf gestrichenem Papier)
RAL 1003 Signalgelb
Euro-Skala:
90% Yellow, 30% Magenta

Grün = HKS 57K
Pantone 355U (für Druck auf ungestrichenem Papier)
Pantone 348C (für Druck auf gestrichenem Papier)
RAL 6032 Signalgrün
Euro-Skala:
100% Yellow, 100% Cyan

Schwarz 100%
c) Der Holzabsatzfonds gestattet die Verwendung des Zeichens zu Marketingzwecken.
d) Die Nutzung des Zeichens darf für das Zeichen nicht abträglich sein. Auch jede irreführende Nutzung ist zu vermeiden. Zu diesem Zweck muss das Zeichen, wenn es auf Geschäftspapieren oder in der sonstigen Werbung einschließlich der Nutzung im Internet verwandt wird, nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Namen des Nutzers verwandt werden. Es darf nicht so eingesetzt werden, dass es als Firmenlogo angesehen werden kann.
e) Die Benutzung des Zeichens in Verbindung mit anderen Zeichen, die geeignet sind, mit dem Zeichen "Natürlich Holz" verwechselt zu werden, ist nicht zulässig.
f) Das Zeichen darf nicht zur Kennzeichnung von Produkten oder Verpackungen eingesetzt werden.
g) Der Holzabsatzfonds behält sich das Recht vor, die Nutzung des Zeichens, die zu Beanstandungen führen oder führen können, zu untersagen.
h) Der Holzabsatzfonds behält sich das Recht vor, die Nutzung des Zeichens Lizenznehmern aus wichtigem Grund zu untersagen.
b) Die Gestaltungsrichtlinie zum Zeichen "Natürlich Holz" legt verbindlich fest, wie das Zeichen benutzt werden darf. Dies gilt insbesondere auch für die Größenverhältnisse, die proportional nicht verändert werden dürfen.
Gestaltungsrichtlinie:
Das Zeichen besteht aus der Wortmarke "Natürlich Holz" und dem Claim "Allem gewachsen." Die Kombination beider Elemente wird empfohlen. Das Zeichen kann ohne Claim genutzt werden. Es darf jedoch nicht um individuelle Aussagen ergänzt werden.
Die Farbgestaltung des Zeichens ist verbindlich. Das Wort "Natürlich" erscheint immer grün, "Holz" in Gelb bzw. Weiß, der Claim "Allem gewachsen." in Schwarz. Das Zeichen darf negativ ausschließlich auf gelbem Hintergrund verwendet werden.
Maße in mm
Schriften:
| vektorisierte und modifizierte Schriftzüge | Schriften |
| "HOLZ" | Impact |
| "Natürlich" | Helvetica |
| "Allem gewachsen." | Polo |
Farbangaben:

Gelb = HKS 5K
Pantone 109U (für Druck auf ungestrichenem Papier)
Pantone 1235C (für Druck auf gestrichenem Papier)
RAL 1003 Signalgelb
Euro-Skala:
90% Yellow, 30% Magenta

Grün = HKS 57K
Pantone 355U (für Druck auf ungestrichenem Papier)
Pantone 348C (für Druck auf gestrichenem Papier)
RAL 6032 Signalgrün
Euro-Skala:
100% Yellow, 100% Cyan

Schwarz 100%
c) Der Holzabsatzfonds gestattet die Verwendung des Zeichens zu Marketingzwecken.
d) Die Nutzung des Zeichens darf für das Zeichen nicht abträglich sein. Auch jede irreführende Nutzung ist zu vermeiden. Zu diesem Zweck muss das Zeichen, wenn es auf Geschäftspapieren oder in der sonstigen Werbung einschließlich der Nutzung im Internet verwandt wird, nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Namen des Nutzers verwandt werden. Es darf nicht so eingesetzt werden, dass es als Firmenlogo angesehen werden kann.
e) Die Benutzung des Zeichens in Verbindung mit anderen Zeichen, die geeignet sind, mit dem Zeichen "Natürlich Holz" verwechselt zu werden, ist nicht zulässig.
f) Das Zeichen darf nicht zur Kennzeichnung von Produkten oder Verpackungen eingesetzt werden.
g) Der Holzabsatzfonds behält sich das Recht vor, die Nutzung des Zeichens, die zu Beanstandungen führen oder führen können, zu untersagen.
h) Der Holzabsatzfonds behält sich das Recht vor, die Nutzung des Zeichens Lizenznehmern aus wichtigem Grund zu untersagen.
3. Überwachung
Der Holzabsatzfonds oder seine Beauftragten sind berechtigt, die rechtmäßige und ordnungsgemäße Benutzung des Zeichens zu überprüfen.
4. Ahndung von Verstößen
Der Holzabsatzfonds wird gegen Störungen oder Verletzungen der Zeichenbestimmungen vorgehen.
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